a) Menge und Art der enthaltenen fluorierten Treibhausgase.
b) Menge der fluorierten Treibhausgase, die bei der Installation,
Instandhaltung oder Wartung oder aufgrund einer
Leckage hinzugefügt wurde.
c) Angaben dazu, ob die eingesetzten fluorierten Treibhausgase
recycelt oder aufgearbeitet wurden, einschließlich
des Namens und der Anschrift der Recycling- oder Aufarbeitungsanlage
und gegebenenfalls deren Zertifizierungsnummer.
d) Menge der rückgewonnenen fluorierten Treibhausgase.
e) Angaben zum Unternehmen, das die Einrichtung installiert,
gewartet, instand gehalten und wenn zutreffend
repariert oder stillgelegt hat, einschließlich gegebenenfalls
der Nummer seines Zertifikats.
f) Zeitpunkte und Ergebnisse der nach Artikel 4 Absätze 1
bis 3 durchgeführten Kontrollen.
g) Maßnahmen zur Rückgewinnung und Entsorgung der
fluorierten Treibhausgase, falls die Einrichtung stillgelegt
wurde.
Unternehmen, die F-Gase liefern, führen Aufzeichnungen
über die Zertifikatsnummer und die jeweils erworbene Menge
an fluorierten Treibhausgasen der Käufer und stellen
diese Aufzeichnungen den zuständigen Behörden des betreffenden
Mitgliedstaates oder der Kommission auf Anfrage
zur Verfügung.